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Bundesnetzagentur

Bußgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt

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Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur

Weil zwei Unternehmen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verstoßen haben, verhängt die zuständige Bundesnetzagentur erneut Bußgelder. Erst kürzlich hatten die Verbraucherschützer rund ein Jahr nach Einführung des Gesetzes gegen illegale Telefonwerbung bemängelt, dass die neuen Richtlinien zu kurz greifen würden.

Die Bußgelder in einer Höhe von insgesamt rund 194.000 Euro wurden laut Bundesnetzagentur verhängt, da sich die Unternehmen bei telefonischer Werbung auf angebliche Einwilligungserklärungen von Verbrauchern berufen hätten. Die Erklärungen seien allgemein vorformulierte Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligung in Telefonwerbung von beispielsweise Partnern und Sponsoren umfasst. „Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen vor“, sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur. Auch in Zukunft wolle man gegen ähnliche Verstöße konsequent vorgehen.

„Von August 2009 bis April 2010 sind bei uns über 57.000 schriftliche Beschwerden allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen. Wir können nicht alle Beschwerden aufgreifen, weil ein Teil nicht als unerlaubte Telefonwerbung verfolgt werden kann“, so Kurth. Die Bundesnetzagentur kann bis zu 50.000 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung verhängen. Insgesamt wurden seid Einführung des Gesetzes nach Angaben der Behörde elf Bußgeldbescheide in einer Gesamthöhe von rund 694.000 Euro auferlegt. Dabei wurde neben unerlaubter Telefonwerbung auch die Missachtung der Rufnummernanzeigepflicht geahndet.

Die Bundesnetzagentur begründet die geringe Zahl der Bußgelder mit den aufwändigen Ermittlungs- und Bußgeldverfahren. Es müssten konkrete Beweise Gesetzesverstöße erbracht werden, die aufwändige Einzelfallbewertung und oftmals rechtliche Auseinandersetzungen nach sich zögen. Man sei weiterhin auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. „Auch in den aktuellen Fällen hatten sich diese mit gut dargelegten Beschwerden und Hinweisen an uns gewandt. Da der Rechtsbruch im Telefonat mit den Verbrauchern stattfindet, benötigen wir präzise Angaben der Betroffenen“, sagte Kurth.

Eine bundesweite Umfrageaktion der Verbraucherzentralen hatte kürzlich ergeben, dass sich im ersten Halbjahr 2010 keinesfalls ein Rückgang der Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung abzeichnet. Daher bleiben das baden-württembergische Verbraucherministerium, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) und die Verbraucherzentralen weiterhin bei ihrer Forderung nach der Bestätigungslösung, nach der jeder am Telefon geschlossene Vertrag schriftlich bestätigt werden muss. Zudem fordern die Verbraucherschützer höhere und wirksame Bußgelder (Verstöße sollen mit bis zu 250.000 Euro geahndet werden) sowie eine Verschärfung der Gewerbeordnung, um Personen oder Unternehmen ein Gewerbe zu untersagen, wenn diese das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) systematisch missachten. (kb)

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