27. Oktober 2011
TKG-Änderungsgesetz
Bundestag schiebt Warteschleifen-Kosten Riegel vor
Im Bundestag wurden die Änderungen des Telekommunikationsgesetzes beschlossen (Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger)
Am Donnerstagmorgen (27. Oktober) hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen (TKG-Änderungsgesetz, 17/5707) beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz vor, dass Anbieter künftig keine Entgelte mehr für die Zeit verlangen dürfen, die ihre Kunden in der Warteschleife verbringen.
Das heute beschlossene TKG-Änderungsgesetz bedeutet für die Anbieter von telefonischen Service-Nummern, dass sowohl für die erste als auch für weiterleitende Warteschleifen keine Kosten mehr für den Kunden entstehen dürfen. Das gelte für Festnetz- und Mobilanrufe. Gesetzlich vorgeschrieben ist zudem künftig eine Ansagepflicht über die voraussichtliche Wartezeit. Innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen Unternehmen diese Regelungen umsetzen. Allerdings muss dem Gesetz noch der Bundesrat zustimmen.
Wie erwartet, begrüßt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) die Entscheidung des Bundestages. "Die Abzocke bei Service-Nummern wird bald ein Ende haben. Dafür haben wir uns seit langem eingesetzt", sagte Vorstand Gerd Billen. Jetzt komme es darauf an, dass das Gesetz schnell in Kraft trete.
Hingegen kritisiert der Call Center Verband Deutschland (CCV) die beschlossenen Änderungen. "Das heute vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen ist weder verbraucher- noch wirtschaftsfreundlich", sagt Manuel Schindler, Vize-Präsident des CCV. "Die darin enthaltenen Bestimmungen zur Umsetzung der kostenlosen Warteschleife zeugen von wenig Weitsicht und machen einen guten Dialog zwischen Kunden und Unternehmen nahezu unmöglich."
Die Kritik des CCV bezieht sich vor allem auf die Streichung der so genannten Bagatellregelung. Diese Regelung sah vor, dass die erste Warteschleife, bei einer Dauer von unter 30 Sekunden weiterhin kostenpflichtig hätte sein dürfen. "Die Prozessabläufe im Call-Center sind so gestaltet, dass Kundenanliegen möglichst beim ersten Anruf abschließend bearbeitet werden können und sehen deshalb bei komplexen Sachverhalten Weiterleitungen von einer Abteilung in andere vor", so Schindler. "Die Weiterleitung während des Anrufs dient damit ausschließlich dem Interesse des Verbrauchers und sollte dementsprechend nicht verpflichtend kostenfrei sein." Der Call-Center-Verband fordert zudem, die Umsetzungsfrist von zwölf auf 24 Monate hochzusetzen. Die Frist sei "entschieden zu kurz angesichts der notwendigen massiven Umstellungen vor allem auf Seiten der Technik".
Im Bundestag wurden zudem zahlreiche weitere Änderungen im TKG. Dazu gehören auch Änderungen bezüglich eines Wechsels des Telefonanbieters. So müsse die Umschaltung auf den neuen Anbieter künftig innerhalb eines Kalendertages erfolgen. Der alte Anbieter trägt bei Problemen dann die Verantwortung, dass der Kunde weiterhin versorgt wird. Es bleibt allerdings abzuwarten, wie die Anbieter auf diese Forderungen reagieren. Denn bei einer Missachtung, sieht das Gesetz keine Sanktionen vor.
Als weitere Änderung wurde entschieden, dass Telefonkunden, bei einem Umzug den alten Vertrag mitnehmen können, ohne, dass die Mindestlaufzeit von vorne beginnt. Ein Sonderkündigungsrecht soll dann bestehen, wenn der Anbieter am neuen Wohnort den Service nicht erbringen kann.
Der Bitkom (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.) befürwortet den Beschluss zum TKG-Änderungsgesetz im Wesentlichen. Dabei bezieht sich der Verband in seinem Statement aber vor allem auf die Beschlüsse zum Ausbau der Telekommunikations-Infrastruktur. Hinsichtlich der Verbesserungen des Verbraucherschutzes äußert sich der Bitkom vor allem kritisch zu den vorgegebenen Fristen zur Umsetzung. (kr)
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