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Postmarkt

Bundestag kippt Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post

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Nun ist es beschlossene Sache: Der Bundestag hat mit den Stimmen von CDU und FDP entschieden, das Umsatzsteuerprivileg der Deutschen Post zum 1. Juli dieses Jahres zu kippen. Wie bei anderen – flächendeckenden – Postdienstleistern unterliegt nun auch bei der Deutschen Post beispielsweise Geschäfts- und Massenpost der Umsatzsteuer.

Der Deutsche Verband für Post, Informationstechnologie und Telekommunikation, kurz DVPT, sieht die Entscheidung als wichtiges Element für einen offenen Postmarkt. Immerhin gehe es im gesamten Postmarkt um ein Volumen von 24 Milliarden Euro, speziell im adressierten Briefmarkt um 10 Milliarden Euro.

"Es ist zu erwarten, dass die Entscheidung zur Gleichbehandlung in der Mehrwertsteuer alle Anbieter ermuntert, auch den Privathaushalt und kleine Unternehmen mit neuen Dienstleistungen und interessanten Tarifen als Kunden zu gewinnen", so der DVPT in einer Einschätzung. Ein wichtiger Ansatz für diese Erwartung sei die Tatsache, dass die Genossenschaftsbanken ihre Filialen künftig für die Postannahme öffnen wollen. Einige lokale Postdienstleister seien schon seit einiger Zeit mit eigenen Briefkästen präsent und erwarteten, dass die Kommunen mit der Forderung zur Anbringung von Briefkästen im öffentlichen Raum kooperativ handeln. Nach Ansicht des DVPT wären auch Zeitungskioske für die Briefannahme geeignet. Da durch die heutige Entscheidung vor allem öffentliche Einrichtungen verpflichtet seien, ihren Postbereich in die Ausschreibung zu bringen, sei zu beachten, dass dies in neutraler Form geschehe.

Die genaue Entscheidung des Bundestages: Der Bundestag hat einem Gesetzesentwurf zugestimmt, der noch vom Bundesrat genehmigt werden muss. Grundsätzlich soll nun das Privileg der Deutschen Post auf eine Befreiung von der Umsatzsteuer fallen. Postunternehmen, die ein flächendeckendes Angebot haben, können ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit werden. Von der Umsatzsteuer ausgenommen werden dem Entwurf zufolge Briefsendungen bis 2.000 Gramm, Pakete bis 10 Kilogramm sowie Einschreiben und Wertsendungen. Die Befreiung gilt nur noch für Sendungen von Privatkunden, auf Geschäftspost wird die Umsatzsteuer jetzt allerdings fällig. Die Unternehmen müssen dabei Post-Universaldienstleistungen anbieten. Für alle anderen Leistungen fällt künftig Umsatzsteuer an.

Die Opposition im Bundestag kritisierte die Entscheidung erwartungsgemäß. Abgeordnete von SPD, Linken und Grünen waren der Meinung, die Regelung führe dazu, dass bestimmte Postleistungen teurer würden. Darunter hätten vor allem Vereine oder Wohlfahrtsverbände zu leiden, für deren Massensendungen die Umsatzsteuerbefreiung künftig nicht mehr gelte. (te)

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